
Elektronische Kommunikation
E-Mail, besonderes Behördenpostfach, BundID, E-Rechnung, Verschlüsselung
Nach den verwaltungsverfahrensrechtlichen Vorschriften (§ 3a Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen – VwVfG NRW) ist die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation im Verwaltungsverfahren möglich, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat.
Gemäß § 126a BGB gilt entsprechendes im Privatrecht.
Der elektronische Zugang (die Übermittlung elektronischer Dokumente) zum Förderzentrum Kleve für eine rechtsverbindliche elektronische Kommunikation zwischen Bürgerinnen, Bürgern, juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts und der Kreisverwaltung im Sinne des § 3a VwVfG ist eröffnet.
Die auf dieser Seite genannten Möglichkeiten gelten nur für die Kommunikation des Förderzentrum Kleve und nicht für Verweise auf Angebote von Dritten wie zum Beispiel anderen Behörden oder Institutionen. Werden im Zuge der Umsetzung von E-Government-Anwendungen abweichende oder weitere Möglichkeiten eröffnet, werden sie an dieser Stelle beziehungsweise in geeigneter Weise informiert. Sollten Sie noch nicht die Technik der elektronischen Kommunikation nutzen, können Sie wie bisher auf papiergebundene Kommunikation zurückgreifen.
Bitte beachten Sie: Eine rechtsverbindliche Kommunikation und die Übersendung von datenschutzrechtlich geschützten Informationen über (unverschlüsselte) E-Mail sind nicht zugelassen.
Das Förderzentrum Kleve bietet die Möglichkeit der elektronischen Kommunikation unter folgenden Rahmenbedingungen:
Einfache Anliegen, allgemeine Mitteilungen
Für alle Ihre Mitteilungen in dieser Rubrik, in der Sie uns keine sensiblen Daten schicken oder für die wir keine Unterschrift von Ihnen brauchen, können Sie uns eine unverschlüsselte E-Mail an die Adresse foerderzentrum-kleve@kreis-kleve.de senden. Bitte geben Sie im Betreff an, worum es genau geht, damit die E-Mail an die zuständige Sachbearbeitung weitergeleitet werden kann. Sofern im Internet weitere E-Mail-Adressen einzelner Mitarbeitenden angegeben sind, können Sie auch diese für eine direkte Kommunikation verwenden. Informationen zu Dateianhängen finden Sie weiter unten. Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz.
Die Übermittlung verschlüsselter Dokumente und von Dokumenten mit elektronischer Signatur ist über diesen Zugang nicht möglich und daher ausgeschlossen.
Bitte beachten Sie, dass unverschlüsselte E-Mails auf ihrem Weg durch das Internet von Dritten abgefangen, gelesen oder geändert werden können, ohne dass Absender und Empfänger der E-Mail dies bemerken.
Wir werden Ihnen in der Regel auf diesem Weg, d.h. ebenfalls mittels einfacher E-Mail, auf Ihr Anliegen antworten, sofern nicht tatsächliche oder rechtliche Hinderungsgründe bestehen. Dies ist etwa der Fall, wenn die E-Mail keine natürliche oder juristische Person erkennen lässt. Wir bitten um Verständnis, dass nur E-Mails mit Klarnamen; also Ihrem Namen (Beispiel max.mustermann@xyz); beantwortet werden.
Eine weitere Einschränkung gilt für den Fall, dass unsere Antwort, d.h. das von uns zu übersendende Dokument, der Schriftform bedarf oder eine förmliche Zustellung erfordert. Eine Übersendung mittels einfacher E-Mail ist dann nicht möglich. Damit wir auf Ihre Nachricht unter Wahrung der Schriftform antworten können, geben Sie bitte in Ihrer Nachricht (E-Mail) stets Ihre Postanschrift an.
Gleiches gilt u.a. aus Gründen des Datenschutzes auch für den Fall, dass unsere Antwort die Übersendung von Dokumenten mit personenbezogenen oder aus sonstigen Gründen schützenswerten Daten etc. enthält. Hier muss nicht nur eine mögliche Kenntnisnahme oder Verfälschung durch Dritte auf dem Übermittlungsweg ausgeschlossen, sondern auch sichergestellt werden, dass die Antwort auch nur dem wirklich berechtigten Empfänger übermittelt wird. Auch aus diesen Gründen kommt daher eine Rückantwort mittels einfacher E-Mail nicht in Betracht.
Rechtsverbindliche elektronische Kommunikation, die eine eigenhändige Unterschrift erfordert oder Rechtsfristen in Gang setzt
Manche Anträge, aber auch andere Schriftstücke, wie zum Beispiel Widersprüche, müssen eigenhändig unterschrieben sein. Diese eigenhändige Unterschrift kann durch folgende digitale Möglichkeiten gleichwertig ersetzt werden:
Mein Justizpostfach (MJP): „Mein Justizpostfach“ ermöglicht die verschlüsselte Kommunikation zwischen Ihnen und Behörden. Um dies einzurichten, benötigen Sie ein Nutzerkonto bei der BundID. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie auf den Internetseiten der Justizministerien der Länder und des Bundes (z.B. Link zu Mein Justizpostfach).
Ihre Nachricht können Sie über das MJP an das besondere Behördenpostfach des Förderzentrum Kleve übermitteln.
Die Adresse lautet: DE.Justiz.f2d2d349-4768-42e8-a29c-aa16c1a9f262.91eb
